Die Podologische
Behandlung
dient
der Bekämpfung der sichtbaren, krankhaften
Erscheinungen am Fuß. Sie umfasst auch noch alle Maßnahmen, die
der Vorbeugung von Fußschäden dienen, insbesondere das rechtzeitige
Erkennen von Fußerkrankungen.
Der
Beruf des Podologen/in zählt seit 01.01.2002
zu den medizinischen Heilberufen. Vorausetzung für die Berufsbezeichnung
ist eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlußprüfung.
Der
Podologen/in führt unter Beachtung
der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbständig
Behandlungsmaßnahmen
durch, erkennt pathologische Veränderungen, Symptome von
Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern
und führt auf ärztliche
Verordung hin medizinische Fußbehandlungen durch. |